Bio-Ziegenhaltung

Die biologische Ziegenhaltung findet bei Konsumenten wie Produzenten immer mehr Zuspruch. Die nachfolgenden Ausführungen geben einen kurzen Überblick über die biologische Tierhaltung. Im Anhang finden sich zudem Links zu den behördlichen Vorschriften und den detaillierten Richtlinien privater Vereinigungen.

 

 

 

Fütterung und Unterbringung
Die biologische Tierhaltung ist flächengebunden. Dies bedeutet, dass ein Betrieb nicht nur seine gesamte Ziegenherde, sondern auch die notwendige Futterfläche von konventionell auf ökologisch umstellen muss.
Die Futtermittel müssen soweit möglich vom eigenen Betrieb stammen. Zukäufe von Futtermitteln aus biologischem Anbau zur Ergänzung der betriebseigenen Futtergrundlage sind jedoch zulässig.
Die Futterkomponenten sind naturbelassen und die Futterbereitung möglichst naturnah und energieschonend.
Das Futter hat den ernährungsphysiologischen Bedarf der Tiere in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien zu decken. Dabei steht die Qualitätsproduktion und nicht die Leistungsmaximierung im Vordergrund.
Die biologische Tierhaltung kennzeichnet auch, dass jedes Tier einen freien Zugang zu Futter und Wasser hat. Um dies zu gewährleisten, braucht es ebenso viele Fressplätze wie Ziegen. Vorgeschrieben ist, dass mindestens 60 Prozent der Futter-Trockensubstanz für Ziegen in Form von frischem, getrocknetem oder siliertem Raufutter abgegeben wird.
Ziegenlämmer müssen mit unveränderter Milch, vorzugsweise Muttermilch, ernährt werden. Der vorgeschriebene Mindestzeitraum der natürlichen Milchversorgung beträgt in der Schweiz mindestens 35 Tage.
Der Stall einer biologische Ziegenhaltung verfügt über genügende Frischluftzufuhr, ausreichenden Tageslichteinfall, niedrige Staubkonzentrationen, angepasste Luftfeuchte und niedrige Schadstoffkonzentrationen. Den Ziegen wird möglichst viel Weidegang oder mindestens Zugang zu einem Auslauf gewährt

Gesundheit und Behandlung
Die ökologische Tierhaltung ist darauf ausgerichtet, die Tiere gesund zu erhalten. Dazu trägt die Wahl geeigneter Rassen bei. Zur Förderung der Immunität werden hochwertige Futtermittel verfüttert und regelmässiger Auslauf gewährt. Eine angemessene Besatzdichte vermeidet Überbelegungen und die damit zusammenhängende Gesundheitsprobleme.
Vorbeugende Behandlungen mit Tierarzneimitteln (ausser Impfungen), hormonelle Behandlungen oder synthetische Futterzusatzstoffe (ausser Vitaminen) sind verboten.
Gesundheitsstörungen sind primär mit phytotherapeutische Erzeugnissen (z. B. Pflanzenextrakte, ausgenommen Antibiotika, oder Pflanzenessenzen), homöopathischen Mitteln (z. B. pflanzliche, tierische und mineralische Stoffe) sowie Spurenelementen zu behandeln. Kann mit den genannten Mitteln eine Verletzung oder Erkrankung erfahrungsgemäss nicht wirksam behandelt werden, so dürfen chemisch-synthetische Tierarzneimittel oder Antibiotika verabreicht werden. Liegt ein durch Kotproben bestätigter Befall von Verwurmung vor, so ist auch die Verwendung chemisch-synthetischer Entwurmungsmittel erlaubt. Eine prophylaktische Verabreichung von Entwurmungsmitteln ist hingegen nicht gestattet.
Die Wartezeit zwischen der letzten Verabreichung eines chemisch-synthetischen Tierarzneimittels und der Gewinnung von einem behandelten Tier stammenden Lebensmitteln muss doppelt so lang sein wie die gesetzlich vorgeschriebene Zeit (und mindestens 48 Stunden falls keine Wartezeiten angegeben sind). Über sämtliche Daten zur Tiergesundheit sowie Gaben von Medikamenten ist Buch zu führen.

Zucht und Tierwahl
Die Zucht sollte in der biologischen Ziegenhaltung mit natürlichen Methoden erfolgen. Die künstliche Besamung ist jedoch nicht verboten. Nicht zulässig sind andere Formen der künstlichen oder anderweitig beeinflussten Reproduktion.
Die Ziegen sind von Geburt an ökologisch zu halten. Für Ziegen, die nicht aus Biobetrieben stammen, gelten Umstellzeiten bevor die Erzeugnisse mit Öko-Auslobung verkauft werden dürfen. Die Tiere müssen demnach während mindestens sechs Monaten ökologisch gehalten und gefüttert worden sein.
Bei Ziegen sind maximal 20 % der Anzahl der bereits bestehenden Herdengröße pro Jahr als Zukauf erlaubt. Bei kleinen Herden wird dieser Anteil auf maximal ein Tier pro Jahr beschränkt.

Buchführung und Kontrolle
Wer mit dem Label der biologischen Tierhaltung auftreten will, darf eine ausgiebige Buchführung und regelmässige Kontrollen nicht scheuen. Staatlich geprüfte Kontrollstellen sind für die Abnahme und die laufende Überwachung der Bio-Betriebe verantwortlich. Die Prüfung erfolgt mindestens einmal jährlich.